Reinhard Frank Stiftung
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Rechtsform und Gemeinnützigkeit
Die Reinhard Frank-Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts. Sie wurde 2001 in Hamburg gegründet. Sie dient ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen und mildtätigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO und gehört zu den in § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG bezeichneten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen.
 
Zweck der Stiftung
Zweck der Stiftung ist
  • die Förderung von Bildung und Erziehung,
  • die Förderung der Wissenschaft und Forschung,
  • die Förderung der Jugendhilfe und
  • die Verfolgung mildtätiger Zwecke im Sinne der deutschen Abgabenordnung.

Die Verwirklichung des Stiftungszwecks kann im In- und Ausland erfolgen. Mittel an inländische Einrich­tungen werden nur an steuerbegünstigte Körper­schaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts ausgekehrt.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Stiftungsleistungen.

 

 
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